Sterbehilfe

Die Arbeit der verschiedenen Sterbehilfeorganisationen folgt keinem einheitlichen Ablauf. Auch ist es so, dass im Prinzip jeder eine solche Organisation gründen kann. Eine Situation, die bei anderen medizinischen Entscheidungen wie etwa dem Schwangerschaftsabbruch undenkbar wäre.

Hintergrund

Der VEMS hat zum Thema ärztliche Sterbehilfe und assistierter Suizid ein Positionspapier ausgearbeitet und am 29. Oktober 2015 in Olten ein Symposium durchgeführt. Da das Symposium auch für Laien zugänglich war, bot es unter anderem die Möglichkeit, einen Einblick in die Informiertheit bezüglich Alternativen zum assistierten Suizid zu gewinnen. Hierbei hat sich gezeigt, dass noch etliche Missverständnisse zwischen Palliativmedizin und den Organisationen herrschen, welche assistierte Suizide anbieten und durchführen. Auch besteht ein Kommunikationsproblem zwischen den beiden. Dieses hat seinen Grund nicht zuletzt auch in einem von beiden Seiten stark ideologisch geführten Diskurs zum Thema. Darunter kann die Sachlichkeit und damit eine möglichst objektive Informiertheit der Suizidenten leiden, was zu unbedachten Entscheiden für assistierte Suizide führen kann.

Die Problematik

Erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, in der VEMS-Arbeitsgruppe Sterbehilfe Vertreter von Palliativmedizin, Suizidhilfe, Recht und Ethik an einen Tisch zu bekommen. Andererseits fehlt der Gruppe die normative Autorisierung, Vorgaben herauszugeben, wie sie etwa die VEMS-Arbeitsgruppe MC zu den Verträgen in Ärztenetzwerken mit Budgetverantwortung in einem Regelwerk erarbeitet und herausgegeben hat. Nicht zu leugnen indes ist eine gewisse Diskongruenz der Abläufe und der Kommunikation mit Suizidenten und der Öffentlichkeit. Eine all zu strenge Regelung dieser Abläufe allerdings kann auch dazu führen, dass wohlüberlegte assistierte Suizide nicht stattfinden und sich die Suizidenten dann selber umbringen.

Arbeit der VEMS-Arbeitsgruppe Sterbehilfe

Die Arbeitsgruppe hat im ersten Workshop eine Auslegeordnung der Positionen und Perspektiven der Teilnehmer vorgenommen. Dieser Austausch war für alle sehr informativ und hat geholfen, etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Im zweiten Workshop und im Anschluss im E-Mail-Austausch haben wir versucht, die Abläufe der Palliativmedizin mit denen der Suizidhilfeorganisationen zu einem beide Zweige vereinenden Algorithmus zu vermengen. Die Problematik dabei war allerdings oben erwähnter Mangel an normativer Berechtigung: Ohne Weisungen zu den einzelnen Punkten bringt ein solcher Ablauf nichts, und zu diesen Weisungen sind wir nicht ermächtigt. Im dritten Workshop haben wir, gestützt auf diese Erkenntnis, einen Katalog mit zwölf Punkten skizziert, zu welchen sich in unserer Arbeit offene Fragen gezeigt haben.