Die Arbeit der im Dezember 2011 vom Parlament beauftragten Arbeitsgruppe WZW von FMH und Santésuisse, Grundlagen für eine korrektere Beurteilung der Ärzteschaft in zu entwickeln, harzt. Deshalb hat der VEMS eine entsprechende Arbeitsgruppe beschlossen.
Die Fakten
Der Durchschnittskostenvergleich bringt jene Ärzte in Schwierigkeiten, in deren Patientengut einige wenige teure bis sehr teure Patienten sind, deren Kosten sich mit dem Durchschnittsalter und dem Geschlecht der Patienten nicht begründen lassen. Sie können dies als Praxisbesonderheit einbringen, das wird aber, wie die Erfahrung des VEMS mit praktischen Fällen zeigt, selten gebührend berücksichtigt. Dies wohl nicht zuletzt, weil Santésuisse schlicht die medizinische Expertise und die erforderliche Unabhängigkeit dazu fehlt. So gilt die Schuldvermutung, nicht die Unschuldsvermutung, und die Verhandlung zielt schnell auf einen Vergleich. Der dann aber, sind die Zahlen in den folgenden Jahren gleich, weil die teuren Patienten noch immer behandelt werden, als Schuldeingeständnis belastend in das nächste Verfahren eingebracht wird. Es bleibt nur, diese Patienten entweder abzuweisen oder ihre Kosten durch ein genügend grosses Kollektiv leicht erkrankter Patienten mit entsprechend geringen Kosten auszugleichen, auch wenn diese Behandlungen medizinisch vielleicht nicht immer unbedingt nötig wären. Damit wird ein Verhalten angereizt, das patientendiskriminierend und zugleich kostentreibend ist. Der in der WZW-Regel des KVG verankerte Auftrag wird in sein Gegenteil verkehrt.
Die Problematik
Dass die Erklärungskraft der Santésuisse-ANOVA-Korrektur von demographischen Variablen wie Alter, Geschlecht und Wohnkanton gering ist, bezweifelt kaum noch jemand. Der Grund hierfür ist, dass sie mit exogenen Variablen arbeitet, da diese nun mal in der Datenbasis von santésuisse und SASIS verfügbar sind. Würde man allerdings die Daten aller Versicherer bei einer neutralen Stelle wie dem Bundesamt für Statistik sammeln und mit klinischen Daten zusammenführen, so könnte auf dieser Basis eine Beurteilungsmethode mit einer vertretbaren Erklärungskraft entwickelt werden. Dagegen wehren sich die Versicherer aber standhaft, und so bleibt nur, weiterhin zu spekulieren, welche exogenen Variablen vielleicht doch eine gewisse Erklärungskraft haben könnten, wie etwa die Ärztedichte, da angenommen wird, wo viel behandelt werde, da werde wohl auch eher zu viel behandelt. Somit dreht sich die Arbeitsgruppe WZW von Santésuisse und FMH seit Jahren im Kreis.
Die Arbeit der VEMS-Arbeitsgruppe WZW-Methodik
Die VEMS-Arbeitsgruppe WZW-Methodik soll obigen Spekulationen Wissenschaftlichkeit entgegensetzen. Es soll ein Konsens für ein wissenschaftlich begründetes Beurteilungsverfahren erarbeitet und mit Praxisdaten auf ihre Erklärungskraft hin validiert und quantifiziert werden. Alsdann soll daraus ein Empfehlungspapier an EDI, BAG und BfS verfasst werden, in welchem favorisierte Modelle begründet und die Schritte formuliert werden, welche nötig wären, damit sie in der Praxis zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Ärzte im Sinne der WZW-Regel angewendet werden können.
Stand der Arbeiten
Derzeit sind wir dabei, die Mitglieder der Arbeitsgruppe zusammenzustellen.