Berichte

Die Empfänger unserer Berichte sind in der Regel Entscheidungsträger in der Politik oder bei den Behörden. Die Berichte richten sich auch an Berufsleute, denen wir so einen Sachverhalt aufbereiten, der ihre Arbeit tangiert, doch nicht unbedingt Teil ihrer Expertise ist. Wir verfassen Berichte, wenn wir der Meinung sind, es würden aufgrund von Wissenslücken falsche Entscheide gefällt.

Bericht Pharmazeutische Kostengruppen PCGs

Um der Risikovermeidung entgegenzuwirken, wurde ein Modell für den Risikoausgleich unter den Krankenversicherern entwickelt, welches seit 2017 auch in den Wirtschaftlichkeitsverfahren angewendet wird. Das Modell erfasst als medizinische Daten die Hospitalisation im Vorjahr und pharmazeutische Kostengruppen PCG. Klinische Variablen umfasst es nicht. Auf diese wird vielmehr aus den PCGs geschlossen: Wer ein bestimmtes Medikament bekommt, hat eine bestimmte Krankheit. Durch die Reduktion auf nur rund 30% der Medikamente auf der Spezialitätenliste entstehen so aber erhebliche Fehleinschätzungen und -beurteilungen.

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Bericht BAG-Sterberate

Das BAG publiziert Sterberaten, die irreführend sind, weil die meisten dieser Sterbefälle gar nicht vermeidbar gewesen sind. Diese Zahlen sollten in dieser Form nicht mehr publiziert werden, sondern nur noch vermeidbare Sterbefälle miteinander verglichen. Die Zahlen des BAG bewirken im Ergebnis eine mediale Berichterstattung, die zu einer erheblichen Verzerrung der Wahrnehmung der Risiken einer Spitalbehandlung führen kann. Als Reaktion darauf ist ein Verhalten der Spitäler zu erwarten und auch beobachtbar, das der Behandlungsqualität nachträglich ist.

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Wissenskompendium Wirtschaftlichkeitsverfahren

Dieser Bericht richtet sich an Juristinnen und Juristen aufseiten Kanzleien sowie an die Entscheidungsträger bei den Gerichten und in den paritätischen Kommissionen. In Wirtschaftlichkeitsverfahren involvierten Ärztinnen und Ärzten hilft er, die mathematisch-statistischen Fehler des Verfahrens zu erkennen, um sich mit ihren Kanzleien dagegen wehren zu können.

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Bericht Datenschutz

Nachdem in einer ersten Etappe die notwendigen Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen wurden, ging die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates in der Sommersession 2018 die Totalrevision des Datenschutzgesetzes an. Es stellten sich Fragen der Datensicherheit, der Datenhoheit, der Datentransparenz und der Datenminimierung. Wir hatten das Gefühl, unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien teilweise ungenügend informiert und haben für sie einen Bericht zusammengestellt.

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